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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6004
OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Mietminderungsanspruchs bei gewerblichem Mietvertrag; Pflicht des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht; Mietminderung; Minderung; Konzession; Gaststättenkonzession; Gewerbeaufsicht; Fehler; Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 § 539
    Gewerbemietrecht: Mangel bei Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht - Zurückbehaltungsrecht trotz Aufrechnungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).

    Die Nichteinhaltung der Zusage durch den Kläger haben die Beklagten spätestens nach 3 Monaten erkannt (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

    Die sich hieran anschließende vorbehaltlose Mietzinszahlung in einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten reichte aus, um die Beklagten mit ihren Gewährleistungsrechten analog § 539 BGB auszuschließen (BGH NJW 1997, 2674 m. w. N.).

    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    (a) Die Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist hier nicht deshalb entfallen, weil die Beklagten das Mietverhältnis mit Schreiben vom 11.09.1997 fristlos kündigten (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    Eine solche Verwirkung kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über § 242 BGB angenommen werden (BGH, aaO.; BGH NJW 1989, 3222, 3224).

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).
  • OLG München, 17.01.1997 - 21 U 5288/93

    Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag bei Vertragsschluß über den Betrieb

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Hierzu zählen auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG München, OLGR 1997, 62, 63 m. w. N.; OLG Brandenburg, OLGR 1998, 411, 412; Palandt/Putzo, § 537, Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Im Hinblick auf die konkrete Höhe des Zurückbehaltungsrechts wird teilweise angenommen, der Mieter sei regelmäßig berechtigt, jedenfalls einen Betrag in Höhe des Dreifachen (LG Saarbrücken NZM 1999, 757 f.; Derleder NZM 2002, 676, 680; wohl auch Gramlich, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 5; vgl. auch zu einem das Gewerberaummietrecht betreffenden Einzelfall: BGH, Urteil vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01, NJW-RR 2003, 873 unter 4) beziehungsweise des Drei- bis Fünffachen (LG Bonn, ZMR 1990, 58, 59; LG Bonn, WuM 1991, 262; OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 102) der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten einzubehalten.
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 13 U 70/03

    Ansprüche eines Ehegatten als Alleineigentümer gegen den anderen Ehegatten auf

    Hierzu gehören auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in betrieblichen oder persönlichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (Beispiel: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung) (OLGR Naumburg 2000, 377).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Teilweise wird vertreten, dass das Zurückbehaltungsrecht bemesse sich mit dem Drei- bis Fünffachen des Minderungsbetrages (OLG Naumburg GuT 2002, 15 ff, Rz. 50; LG Berlin GE 1995, 821; GE 1990, 1037; GE 1990, 705; LG Hamburg MDR 1984, 494; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, a.a.O., § 536 Rn. 424 mwN), teilweise wird angegeben, es sei auf den drei- bis fünffachen des jeweils zur Reparatur erforderlichen Betrages begrenzt (OLG Naumburg WuM 2000, 242ff., Rz. 69; Blank/Börstinghaus, a.a.O., § 536 Rn. 96 mwN).
  • LG Bamberg, 21.11.2003 - 1 O 563/03

    Unterlassunganspruch gegen die Schließung eines Ladens in einem Einkaufszentrum

    Die Beschränkung muß grundsätzlich bestehen und darf nicht nur in ferner, Zukunft zu erwarten sein (BGH WM 68, 1306; OLG Naumburg NZM 01, 100).

    Die bloße Beanstandung durch die Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis ist daher noch kein Mangel der Mietsache (OLG Naumburg NZM 01, 100).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 3 U 55/19

    Zahlung rückständiger Pachtzinsen Minderung wegen vermeintlicher Mängel eines

    Zwar zählen zu den Mängeln im Sinne von § 537 BGB auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG Naumburg, Urteil vom 3.8. 1999 - 11 U 25/99 m.w.N.).
  • KG, 18.11.2002 - 8 U 383/01

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung ; Anspruch auf Mietzins bzw.

    Bloße Beanstandungen der Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis oder Versagung derselben reichen nicht aus (OLG Naumburg NZM 2001, 100).
  • LG Magdeburg, 12.02.2013 - 11 O 895/12

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands; Befreiung von der

    Allein die behördliche Beanstandung, die sich aus dem Bericht des Bauordnungsamts an den Beklagtenvertreter vom 27.09.2012 ergibt, beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (noch) nicht (OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.1999, NZM 2001, 100).
  • LG Schweinfurt, 03.07.2009 - 23 O 869/08

    Gewerberaummiete: Mietzinsanspruch des Untermieters nach Abschluss eines

    Verursacht aber der Mieter in einer von ihm zu vertretenden Weise den Mangel der Mietsache selbst, ist er gemäß § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB zur Fortzahlung der Miete verpflichtet und sein Minderungsrecht ausgeschlossen ..., in: Staudinger, BGB-Kommentar, § 536 Rdnr. 63; Ehlert, in: Bamberger/Roth, BGB, Rdnr. 45; ..., in: Münchener Kommentar zum BGB, § 536 Rdnr. 32; vgl. auch OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 101 zu § 324 BGB a. F. und BGH, NJW 1992, 1036, 1037 zum Pachtvertrag).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3888
OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,3888)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,3888)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,3888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenvereinbarung bei Großprojekt: AGB oder Individualvereinbarung? (IBR 2001, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1105
  • BauR 2001, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Es handelt sich nicht um eine am Maßstab des AGBG zu messende allgemeine Geschäftsbedingung, die wegen der weitgehend verschuldensunabhängigen Ausgestaltung gemäß § 9 AGBG unwirksam ist (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 135; 1998, 3488 f.; BGH, NJW-RR 1991, 1013, 1015), sondern um eine Individualvereinbarung.

    Wird aber eine Klausel für einen konkreten Einzelvertrag formuliert, so dass von einer allgemeinen Geschäftsbedingung zunächst nicht die Rede sein kann, so bleibt es bei dieser Beurteilung, selbst wenn die Vertragsbedingung später in weitere Verträge Eingang findet (BGH, NJW 1997, 135).

  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Es handelt sich nicht um eine am Maßstab des AGBG zu messende allgemeine Geschäftsbedingung, die wegen der weitgehend verschuldensunabhängigen Ausgestaltung gemäß § 9 AGBG unwirksam ist (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 135; 1998, 3488 f.; BGH, NJW-RR 1991, 1013, 1015), sondern um eine Individualvereinbarung.
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Es handelt sich nicht um eine am Maßstab des AGBG zu messende allgemeine Geschäftsbedingung, die wegen der weitgehend verschuldensunabhängigen Ausgestaltung gemäß § 9 AGBG unwirksam ist (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 135; 1998, 3488 f.; BGH, NJW-RR 1991, 1013, 1015), sondern um eine Individualvereinbarung.
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63

    Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Dafür, dass der gesamte Zeitplan wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen wurde mit dem Ergebnis, dass die Vertragsstrafe ganz entfällt (vgl. dazu BGH NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), ist nach Auffassung des Senats nicht ausreichend vorgetragen.
  • BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71

    Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Dafür, dass der gesamte Zeitplan wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen wurde mit dem Ergebnis, dass die Vertragsstrafe ganz entfällt (vgl. dazu BGH NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), ist nach Auffassung des Senats nicht ausreichend vorgetragen.
  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 142/69

    Entschädigung für Verbot von Kiesabbau nach RNatSchG

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
    Dafür, dass der gesamte Zeitplan wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen wurde mit dem Ergebnis, dass die Vertragsstrafe ganz entfällt (vgl. dazu BGH NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), ist nach Auffassung des Senats nicht ausreichend vorgetragen.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird insgesamt hinfällig, wenn durch den Auftraggeber bedingte Verzögerungen den Zeitplan völlig aus dem Takt gebracht haben (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1993, VII ZR 185/91, BauR 1993, 600; BGH, Urteil vom 29.11.1973,VII ZR 205/71, BauR 1974, 206; BGH, Urteil vom 13.01.1966, VII ZR 262/63, NJW 1966, 971) und den Auftragnehmer zu einer durchgreifenden Neuordnung des ganzen Zeitablaufs zwingt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 26.05.1999, 8 U 327/99, rechtskräftig, vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.2000, VII ZR 218/99, IBR 2000, 488; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.05.1996, 25 U 154/95, IBR 1997, 458; OLG Hamm, Urteil vom 29.05.1996, 25 U 154/95, IBR 1996, 509; OLG Köln, Urteil vom 29.05.1996, 25 U 154/95, BauR 2001, 1105; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 7.

    Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung (insbesondere dem Terminbezug) der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128 = BGHZ 167, 75; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2000, 11 U 25/99, BauR 2001, 1105; vgl. auch OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 16.12.1999, 23 U 75/99,IBR 2000, 120; OLG Hamm, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/96, BauR 1996, 392; Thüringer OLG, Urteil vom 22.10.1996, 8 U 474/96, BauR 2001, 1446; OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003, 14 U 184/02, BauR 2004, 1307; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005, 7 U 17/05, BauR 2005, 1780).

  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Jedenfalls dann, wenn der Baubeginn von vornherein unklar und bekannt war, dass die Arbeiten in den ungünstigen Winter fallen können und, nachdem eine Verschiebung dahin feststand, noch ohne weiteres davon ausgegangen wurde, dass sich die vereinbarte Ausführungsdauer gleichwohl halten lasse, reicht dafür zwar nämlich der bloße Hinweis auf die Verschiebung nicht aus, ist für eine solche Annahme vielmehr erforderlich, konkrete zeit- und mengenmäßig fassbare durch die Verschiebung verursachte Behinderungen vorzutragen (OLG Köln BauR 2001, 1105, 1007 f.).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 22 U 184/10

    Anforderungen an die Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Wird der Auftragnehmer durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers an der Ausführung gehindert, so sind zwei Rechtsfolgen denkbar: Ist die Störung so schwerwiegend, daß sie den gesamten Zeitplan des Auftragnehmers "umwirft" und eine durchgreifende Neuerung des Zeitplans erfordert, so wird die Vertragsstrafe hinfällig (vgl. BGH NJW 1993, 2674; OLG Köln Baurecht 2001, 1105, 1107).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2013 - 4 U 158/11

    VOB-Bauvertrag: Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung

    b) Es kann letztlich dahinstehen, ob allein die danach durch das nicht von der Beklagten zu vertretende Fehlen der Baustraße und des Baustromanschlusses eingetretene Beeinträchtigung der Bauabwicklung zu Beginn der Ausführungszeit den gesamten Zeitplan völlig umgeworfen hat, so dass der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bereits deshalb in Wegfall geraten wäre (vgl. dazu nur: OLG Dresden, Urteil vom 26.05.1999 - 8 U 327/99 - Rn. 66; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2000 - 11 U 25/99 - Rn. 67; BGH, Urteil vom 10.05.2001 - VII ZR 248/00 - Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2000 - 11 U 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18525
OLG Köln, 30.04.2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,18525)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,18525)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2000 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/2000,18525)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 339
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Folgen der Nichteinhaltung eines Bauzeitenplans)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63

    Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2000 - 11 U 25/99
    Wendet der Bauunternehmer gegen die Forderung des Bauherrn auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Fertigstellung des Baus ein, der gesamte Zeitplan sei wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen worden (vgl. BGH, NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), so sind konkrete, zeit- und mengenmäßig faßbare, durch die Verschiebung verursachte Behinderungen vorzutragen.
  • BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71

    Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2000 - 11 U 25/99
    Wendet der Bauunternehmer gegen die Forderung des Bauherrn auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Fertigstellung des Baus ein, der gesamte Zeitplan sei wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen worden (vgl. BGH, NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), so sind konkrete, zeit- und mengenmäßig faßbare, durch die Verschiebung verursachte Behinderungen vorzutragen.
  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 142/69

    Entschädigung für Verbot von Kiesabbau nach RNatSchG

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2000 - 11 U 25/99
    Wendet der Bauunternehmer gegen die Forderung des Bauherrn auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Fertigstellung des Baus ein, der gesamte Zeitplan sei wegen der Verschiebung des Baubeginns völlig umgeworfen worden (vgl. BGH, NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49; 1974, 206, 207), so sind konkrete, zeit- und mengenmäßig faßbare, durch die Verschiebung verursachte Behinderungen vorzutragen.
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